Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heimtiernahrung Labonde
für Lagerverkauf und Lieferservice
§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
Heimtiernahrung Labonde erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten in ihrer jeweils
gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese
Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB
abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an
die Besteller vorbehaltslos ausführen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Firma Heimtiernahrung Labonde sind
freibleibend und unverbindlich, soweit sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das
gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird.
§3 Widerrufsrecht: Bei Bestellungen per
Telekommunikationsmittel
Als Kunde haben Sie das Recht innerhalb von 14 Tagen Ihre
Bestellung zu widerrufen gemäß §§ 312 d, 355, 357 BGB.
Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich, er kann
per E-Mail, schriftlich oder durch Rücksendung der Ware
erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur
Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des
Widerrufs. Nach der Ausübung des Widerrufes sind Sie zur
vollständigen Rücksendung der Ware verpflichtet.
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits
bezogenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzung (Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei
einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren
Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, haben Sie
die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte
Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die
Rücksendung für Sie kostenfrei.
In diesem Fall organisiert die Rücksendung der Ware die
Firma Heimtiernahrung Labonde mittels eines
Retourenlieferscheins. Zwecks Retourensendung setzten Sie
sich bitte telefonisch per E-Mail oder Fax mit
Heimtiernahrung Labonde in Verbindung, dieser gibt die
Retouren in Auftrag. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Ware in
einem versandfähigen Zustand zur Abholung bereit steht. Zu
Ihrer eigenen Sicherheit benutzen Sie bitte nur die
Retourenlieferscheine, da nur dann die Ware zuverlässig
zuzuordnen ist. Bei einer Verschlechterung der Ware,
Untergang oder anderweitige Unmöglichkeiten der
Wahrenrücksendung ist der Warenwert zu ersetzen. Ebenso
ist vom Besteller bei einer bestimmungsgemäßen
Ingebrauchnahme der Ware, Wertersatz zu leisten. Dies gilt
nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die
Prüfung der Ware zurückzuführen ist, diese jedoch kurzfristig
und ohne feststellbare Beanspruchung stattgefunden hat –wie
es Ihnen auch in einem Ladengeschäft möglich gewesen
wäre. Bei den Futter- und Pflegeprodukten hat auch dann
eine Ingebrauchnahme stattgefunden, wenn Verpackungen
geöffnet wurden. Eine Ingebrauchnahme können Sie
vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in
Gebrauch nehmen und alles unterlassen was deren Wert
beeinträchtigt. Machen Sie von Ihrem Rückgaberecht
Gebrauch, ist der Kaufvertrag hinfällig.
§ 4 Preise
1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma
Heimtiernahrung Labonde an die in Ihren Angeboten
enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden.
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten
Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
2. Die Preise verstehen sich inklusive der Verpackung.
Persönliche Lieferungen im Umkreis von 30km der Firma
Heimtiernahrung Labonde sind kostenfrei. Ab dem 31.km
wird eine Versandkostenpauschale von 4,00 € fällig. Der
Mindestbestellwert beträgt 15,00 €. Ab einem Bestellwert
von 100,00 € erfolgt der Versand kostenfrei.
3. Innerhalb der BRD erfolgen die Zahlungen per Vorkasse
oder bei registrierten Kunden per Bankeinzug oder
Rechnung. Innerhalb des europäischen Auslandes erfolgt die
Zahlung per Vorkasse nach Rechnungsstellung.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Die Lieferzeit ist freibleibend. Liefertermine oder –fristen,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Heimtiernahrung Labonde
ist bemüht, alle eingehenden Bestellungen innerhalb von 3
Tagen zum Versand zu bringen.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma
Heimtiernahrung Labonde die Lieferung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten - hat die Firma Heimtiernahrung
Labonde - auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Lieferung
bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist
die Firma Heimtiernahrung Labonde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich
die Lieferzeit oder wird die Firma Heimtiernahrung Labonde
von ihren Verpflichtungen frei, so kann der Käufer hieraus
keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten
Umstände kann sich die Firma Heimtiernahrung Labonde
nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt
wurde.
4. Sofern die Firma Heimtiernahrung Labonde die
Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine
zu vertreten hat oder sie sich in Verzug befindet, hat der
Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges,
insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober
Fahrlässigkeit.
5. Die Firma Heimtiernahrung Labonde ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei
Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als
selbständige Leistung.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist
oder zwecks Versendung das Lager der Firma
Heimtiernahrung Labonde verlassen hat. Falls der Versand
ohne Verschulden der Firma Heimtiernahrung Labonde
unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt,
verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach
Warenerhalt der Firma Heimtiernahrung Labonde und dem
Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der
Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für
Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 8 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus,
dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nach
der Maßgabe von § 7 ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Der Käufer muss Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb 1 Woche nach Eingang des
Lieferungsgegenstandes der Firma Heimtiernahrung Labonde
schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger
Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können,
sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Wir gewährleisten nach dieser Maßgabe, dass die Produkte
frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die
Gewährleistung nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen beträgt 1 Jahr.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
Werden Schutz- und Lageranweisungen nicht befolgt,
Änderungen an den Produkten vorgenommen oder
Komponenten ausgewechselt, so entfällt jede
Gewährleistung.
3. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte
nicht der Gewährleistung entsprechen, ist das gelieferte
Produkt mit einer genauen Fehlerbeschreibung mit Kopie des
Lieferscheins an die Firma Heimtiernahrung Labonde ,
Drosselweg 7a, 56170 Bendorf zurückzuschicken.
4. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl,
kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen.
5. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
6. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma
Heimtiernahrung Labonde stehen nur dem unmittelbaren
Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die
Gewährleistung für die Produkte
der Firma Heimtiernahrung Labonde und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
8. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die
Firma Heimtiernahrung Labonde nicht. Garantien, die dem
Besteller von Dritten eingeräumt werden, insbesondere
Herstellergarantien, bleiben hiervon unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Firma
Heimtiernahrung Labonde aus jedem Rechtsgrund gegen den
Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden die folgenden
Sicherheiten gewährt, die der Käufer auf Verlangen nach
seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen
nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
2. Die Ware bleibt Eigentum der Firma Heimtiernahrung
Labonde; Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für die
Firma Heimtiernahrung Labonde als Herstellerin, jedoch
ohne Verpflichtung für die Firma Heimtiernahrung Labonde .
Erlischt das Miteigentum durch Verbindung, so wird
vereinbart, dass das [Mit-] Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig [Rechnungswert] auf die
Firma Heimtiernahrung Labonde übergeht. Der Käufer
verwahrt das [Mit-] Eigentum der Firma Heimtiernahrung
Labonde unentgeltlich. Ware an der uns [Mit-] Eigentum
zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu
veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund
(Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der
Käufer unverzüglich sicherungshalber in vollem Umfang an
die Firma Heimtiernahrung Labonde ab. Der Käufer wird
widerruflich ermächtigt, die an die Firma Heimtiernahrung
Labonde abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im
eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der
Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und
dieser unverzüglich benachrichtigt.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per
Vorauskasse, per Nachname-Verrechnungsscheck oder bei
Abholung zahlbar. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei,
d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder
eigenem Fahrzeug. Die Ware kann gegen eine geringe
Gebühr (bei Postversand, z. B. Wertpaket) gegen
Transportschäden versichert werden. Die Firma
Heimtiernahrung Labonde ist berechtigt, trotz
anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen
zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind
bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma
Heimtiernahrung Labonde berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die
Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma
Heimtiernahrung Labonde über den Betrag verfügen kann.
Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist die Firma
Heimtiernahrung Labonde berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu
berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der
Käufer eine geringere Belastung nachweist.
4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder
seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände
bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in
Frage stellen, so ist die Firma Heimtiernahrung Labonde
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn er Schecks angenommen hat. Die Firma
Heimtiernahrung Labonde ist in diesem Falle außerdem
berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder
unstreitig sind.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma
Heimtiernahrung Labonde an Dritte ist ausgeschlossen,
sofern die Firma Heimtiernahrung Labonde der Abtretung
nicht ausdrücklich zustimmt.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung,
aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl
gegen die Firma Heimtiernahrung Labonde als auch gegen
ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen.
Für einen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Heimtiernahrung
Labonde beruht, gelten hinsichtlich der Haftung der Firma
Heimtiernahrung Labonde die gesetzlichen Bestimmungen.
Das gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit.
§ 13 Anwendbares Recht – Gerichtsstand –
Erfüllungsort
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Heimtiernahrung
Labonde und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, i. S. des HGB,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der
Firma Heimtiernahrung Labonde in Koblenz Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Die Firma
Heimtiernahrung Labonde ist jedoch berechtigt, den
Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden oder
mit ihm zusammenhängenden Rechte und Pflichten der
Geschäftssitz der Firma Heimtiernahrung Labonde
Erfüllungsort.
§ 14 Datenschutz
Die Firma Heimtiernahrung Labonde ist berechtigt, die bzgl.
der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit
dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Die Daten werden
vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben,
insbesondere werden diese nicht verkauft, vermietet oder
eingetauscht.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen
oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung
der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit
wie nur möglich dem am nächsten kommt, was die
Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages
vermutlich gewollt hätten.
Stand: Januar 2009
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